Mietvereinbarung, Haftungsverzicht und Freistellung

In Kraft getreten am: 30.06.2020
BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. SIE LEGT DIE RECHTLICH VERBINDLICHEN BEDINGUNGEN FÜR IHRE NUTZUNG DES DIENSTES IN DER SCHWEIZ FEST.
In Anbetracht Ihrer Nutzung eines der von ZISCH GmbH angebotenen Services (siehe unten) verlangt ZISCH GmbH, dass Sie (“Fahrer”, “Sie” oder “Ihr”) (handelnd für die gesamte Familie des Fahrers, Erben, Beauftragten, Partner, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger) allen Bedingungen dieser ZISCH GmbH Mietvereinbarung (“Vereinbarung”), sowie allen Haftungsausschlüssen und Freistellungen, zustimmen.
Die von ZISCH GmbH angebotenen Dienstleistungen umfassen (1) Bird mobile Applikationen und die dazugehörige Website, (2) ZISCH GmbH elektrische Fahrzeuge (“Fahrzeug” oder “Fahrzeuge”), (3) das optionale Laden des Fahrzeugs durch den Fahrer gemäß Abschnitt 1.15 und (4) alle anderen zugehörigen Ausrüstungen, Arbeitskräfte, Dienstleistungen, Anwendungen, Websites und Informationen, welche von ZISCH GmbH oder derer Service Provider bereitgestellt werkden, inklusive Bird Rides B.V. und Tochterunternehmen davon.
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Sie unter www.e-zisch.ch finden und mit denen Sie sich bei der Registrierung für ZISCH GmbH ausdrücklich einverstanden erklärt haben, sollten Sie alle Geschäftsbedingungen vor Abschluss dieser Vereinbarung sorgfältig durchlesen, wobei Sie hier eine unvollständige Liste einiger der Bedingungen, die ZISCH GmbH Ihnen mitteilen möchte, falls Sie sich auf einem Smartphone oder einem anderen Gerät mit einem kleinen Bildschirm befinden, finden. Großgeschriebene Begriffe haben die ihnen gegebene Bedeutung, sofern sie in dieser Vereinbarung definiert sind.
DIESE VEREINBARUNG ENTHÄLT FREISTELLUNGEN, HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND BESTIMMUNGEN ZUM RISIKOTRANSFER SOWIE EINE VERBINDLICHE SCHIEDSVEREINBARUNG, DIE IHRE GESETZLICHEN RECHTE UND RECHTSBEHELFE EINSCHRÄNKT. WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE IN DEN ABSCHNITTEN 9 UND 15.
Das Fahrzeug muss am Ende der Fahrt abgeschlossen sein. Wenn das Fahrzeug nicht abgesperrt ist, wird die Fahrt fortgesetzt und Ihnen weiterhin in Rechnung gestellt. Die maximale Gebühr für eine einzelne Fahrt beträgt CHF 505 für 24 Stunden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 2.3.
Nach Beendigung der Fahrt muss das Fahrzeug auf einem zulässigen Parkplatz abgestellt werden, d.h. das Fahrzeug darf nicht auf Privatgrundstücken, in einem abgesperrten Bereich oder in einem anderen nicht öffentlichen Bereich abgestellt werden.
Der Fahrer ist außerdem zur Einhaltung des Stadtratbeschlusses der Stadt Zürich mit Nr. 168/2019 vom 06. März 2019 in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet, insbesondere zum ordnungsgemäßen Abstellen entsprechend dieser Verordnung.
Ordnungsgemäßes Abstellen der stationslosen Mietfahrzeuge
Entsprechend der Verordnung betreffend stationslose Mietfahrräder dürfen Fahrzeuge unbeschadet in der jeweils geltenden Fassung, in folgenden Bereichen nicht abgestellt werden:
auf Gehsteigen und Plätzen vor Bauwerken und Einrichtungen, die von kultureller Bedeutung sind, außer in den dort aufgestellten Fahrradständern,
in öffentlichen Grünanlagen, außer in den dort aufgestellten Fahrradständern oder auf einem Weg in einer öffentlichen Grünanlage, wenn es sich um einen Weg handelt, welcher mehr als 2,5 m breit ist und auf dem das Fahrradfahren zulässig ist.
Der Fahrer verpflichtet sich, ZISCH GmbH oder die mit ZISCH GmbH verbundenen Parteien (siehe zur Definitionen der mit ZISCH GmbH verbundenen Parteien unten unter Abschnitt 15) für sämtliche Kosten, Forderungen und Ansprüche, die ZISCH GmbH aus einem Verstoß des Fahrers gegen die StVG oder die Verordnung der Stadt Zürich betreffend stationslose Mietfahrräder entstehen, schad- und klaglos zu halten.
Alle anwendbaren Gesetze (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geltenden Regeln für Verkehr, Fußgänger, Parken, Laden und Elektrofahrzeuge), einschließlich aller Gesetze in Bezug auf das Tragen von Helmen in Ihrer Region, müssen befolgt werden.
Beschädigte oder fehlerhafte Fahrzeuge müssen Sie der ZISCH GmbH unverzüglich über die mobile Applikation mitteilen. ZISCH GmbH erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, das Fahrzeug gemäß den hier dargelegten Bedingungen zu vermieten und der Fahrer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, diese zu akzeptieren. Sofern nicht anders angegeben, gelten alle in dieser Vereinbarung genannten Geldbeträge als auf schweizerische Franken lautend.
1. ALLGEMEINE VERMIETUNG UND NUTZUNG DES FAHRZEUGS.
1.1 Der Fahrer ist alleiniger Nutzer.
ZISCH GmbH und der Fahrer sind die einzigen Parteien dieser Vereinbarung. Der Fahrer ist der alleinige Mieter und allein verantwortlich für die Einhaltung aller in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen. Sie verstehen, dass, wenn Sie ein Fahrzeug vom Standort aus aktivieren, das Fahrzeug nur von Ihnen genutzt werden darf. Sie dürfen Anderen nicht gestatten, ein Fahrzeug zu benutzen, das Sie vom Standort aus aktiviert haben.
1.2 Der Fahrer ist mindestens 18 Jahre alt.
Der Fahrer erklärt und bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.
1.3 Der Fahrer ist ein fähiger Fahrzeugführer.
Der Fahrer versichert und bestätigt, dass er mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut ist und über eine angemessene Sachkenntnis und körperliche Eignung zum Führen des Fahrzeugs verfügt und sich über Sicherheitshinweise in der mobilen Applikation und auf der Website informiert haben. Diese Informationen können regelmäßig aktualisiert werden. Mit der Entscheidung, ein Fahrzeug zu nutzen, übernimmt der Fahrer die gesamte Verantwortung und alle Risiken für Verletzungen oder Erkrankungen. Sie sind dafür verantwortlich, festzustellen, ob Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Regen, Nebel, Schnee, Hagel, Eis, Hitze oder Gewitter, den Betrieb eines Fahrzeugs gefährlich machen. Es wird empfohlen, Ihr Fahrverhalten und Ihren Bremsweg an das Wetter, die Sicht, die Umgebung und die Verkehrsbedingungen anzupassen.
1.4 Das Fahrzeug steht im alleinigen Eigentum von ZISCH GmbH.
Der Fahrer stimmt zu, dass das Fahrzeug und die damit verbundene ZISCH GmbH Ausrüstung zu jeder Zeit das alleinige Eigentum von ZISCH GmbH bleiben. Sie dürfen ein Fahrzeug, einen Teil eines Fahrzeugs oder eine andere ZISCH GmbH Ausrüstung in keinster Weise demontieren, beschriften oder anderweitig modifizieren, reparieren oder beschädigen. Sie dürfen die Aufkleber auf einem Fahrzeug in keinster Weise beschriften, abziehen oder anderweitig modifizieren oder verunstalten. Sie dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ZISCH GmbH kein Fahrzeug oder eine andere ZISCH GmbH Ausrüstung für Werbe- oder andere kommerzielle Zwecke verwenden.
1.5 Fahrzeugbetriebszeiten und Fahrzeugverfügbarkeit.
Der Fahrer stimmt zu und erkennt an, dass die Fahrzeuge nicht 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr verfügbar sind. Die Fahrzeuge müssen während der Geschäftszeiten und innerhalb der nachstehend genannten maximalen Mietzeiten gemietet werden. Die Anzahl der Fahrzeuge ist begrenzt und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge ist nie garantiert.
1.6 Das Fahrzeug darf nur in Stadtgebieten eingesetzt und/oder betrieben werden.
Der Fahrer stimmt zu, das Fahrzeug nur in Stadtgebieten zu benutzen, zu betreiben und/oder zu fahren.
1.7 Der Fahrer muss die Gesetze über die Nutzung und/oder den Betrieb von Fahrzeugen befolgen.
Der Fahrer verpflichtet sich, alle Gesetze in Bezug auf die Nutzung, das Fahren, das Parken, das Aufladen und/oder den Betrieb des Fahrzeugs zu befolgen, einschließlich aller Bundes- und Landesgesetze und der Regeln und Vorschriften in Bezug auf Fahrzeuge in dem Gebiet, in dem Sie das Fahrzeug betreiben, einschließlich aller Bestimmungen über das Tragen von Helmen. Der Fahrer verpflichtet sich auch, bei der Nutzung der ZISCH GmbH Services mit Höflichkeit und Respekt gegenüber Dritten zu handeln.
1.8 Verbotene Handlungen.
Der Fahrer erklärt sich mit den folgenden Punkten einverstanden:
ZISCH GmbH empfiehlt, das Fahrzeug nicht zu benutzen, während Sie eine Aktentasche, einen Rucksack, eine Tasche oder einen anderen Gegenstand tragen oder halten, der das Gleichgewicht verändern oder den sicheren Betrieb des Fahrzeugs beeinträchtigen kann. Wenn Sie sich für einen solchen Gegenstand entscheiden, empfiehlt ZISCH GmbH Ihnen, sicherzustellen, dass der Gegenstand eng an Ihrem Körper anliegt und Ihre Fähigkeit, das Fahrzeug sicher zu bedienen, nicht beeinträchtigt.
Sie dürfen keine schweren Gegenstände, wie z.B. schwere Rucksäcke oder Taschen, auf den Lenker des Fahrzeugs legen.
Während der Fahrt mit einem Fahrzeug dürfen Sie kein Mobiltelefon, Textnachrichtengerät, tragbaren MP3-Player oder andere Geräte verwenden, die Sie davon abhalten könnten, das Fahrzeug sicher zu bedienen.
Sie dürfen ein Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Substanzen betreiben, die Ihre Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu bedienen, beeinträchtigen könnten.
Sie dürfen keine zweite Person oder Kind mit einem Fahrzeug mitführen.
Sie dürfen nur von ZISCH GmbH bereitgestellte Schließmechanismen verwenden. Sie dürfen dem Fahrzeug keine weitere Sperre hinzufügen oder ein Fahrzeug an etwas Anderem befestigen.
Das Fahrzeug muss auf einem zulässigen Parkplatz und in aufrechter Position unter Verwendung des Seitenständers abgestellt werden. Das Fahrzeug darf nicht unerlaubt auf einem Privatgrundstück, in einem abgeschlossenen Bereich oder in einem anderen nicht genehmigten, nicht öffentlichen Bereich abgestellt werden. Sie sollten das Fahrzeug nicht in stark frequentierten Bereichen abstellen, wenn die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug umgeworfen wird.
Das Fahrzeug muss in einem sichtbaren Bereich geparkt werden.
1.9 Das Fahrzeug ist nur für begrenzte Nutzungsarten bestimmt.
Der Fahrer erklärt sich damit einverstanden, dass er das Fahrzeug nicht für Rennen, Bergfahrten, Stunts oder Tricks verwendet. Der Fahrer erklärt sich damit einverstanden, dass er das Fahrzeug nicht auf nicht asphaltierten Straßen, auf dem Wasser (über das gewöhnliche städtische Fahren hinaus) oder an einem Ort betreiben und/oder benutzen wird, der verboten, illegal und/oder belästigend für Andere ist. Der Fahrer erklärt sich damit einverstanden, dass er das Fahrzeug nicht zur Miete oder Belohnung benutzt oder es unter Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften benutzt.
1.10 Gewichts- und Frachtbeschränkungen.
Sie dürfen die maximale Gewichtsgrenze für das Fahrzeug (100 Kilogramm) nicht überschreiten.
1.11 Kein Missbrauch.
Sie dürfen die ZISCH GmbH Services nicht verändern, versuchen sich unbefugten Zugang zu verschaffen oder die Dienste anderweitig, als dies in dieser Vereinbarung festgelegt ist, nutzen.
1.12 Meldung von Schäden oder Unfällen.
Der Fahrer muss jeden Unfall, Sturz, Beschädigung, Verkehrsverstösse, Körperverletzung oder ein gestohlenes oder verlorenes Fahrzeug so schnell wie möglich bei ZISCH GmbH melden. Wenn bei einem Unfall Personen verletzt werden, Sachschäden entstehen oder es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt, muss der Fahrer innerhalb von 24 Stunden einen Bericht bei der örtlichen Polizei einreichen. Der Fahrer haftet – soweit gesetzlich zulässig – für sämtliche Forderungen, Aufwendungen, Ansprüche, Schäden, Kosten, Strafen, u.ä., die ZISCH GmbH während der Nutzung durch den Fahrer aus dem Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugs entstehen, und hält ZISCH GmbH dafür vollständig schad- und klaglos.
IHRE VERSICHERUNGSPOLICEN BIETEN MÖGLICHERWEISE KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR UNFÄLLE MIT DIESEM FAHRZEUG ODER SCHÄDEN AN DIESEM FAHRZEUG. UM FESTZUSTELLEN, OB EINE DECKUNG BESTEHT, SOLLTEN SIE SICH AN IHRE VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT ODER IHREN VERTRETER WENDEN.
1.13 Verantwortung des Fahrers für die Nutzung und Beschädigung des Fahrzeugs.
Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es gemietet wurde, an ZISCH GmbH zurückzugeben. Der Fahrer ist nicht verantwortlich für normale Abnutzung und Verschleiß.
1.14 Elektrofahrzeug.
Das Fahrzeug ist ein Elektrofahrzeug, das zum Betrieb die regelmäßige Ladung seiner Batterie erfordert. Der Fahrer verpflichtet sich, das Fahrzeug sicher und umsichtig zu benutzen und zu betreiben, in Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Elektrofahrzeug handelt, und alle damit verbundenen Einschränkungen und Anforderungen zu beachten. Der Fahrer versteht und stimmt jedem der folgenden Punkte zu:
Die verbleibende Batterieleistung nimmt mit der Nutzung des Fahrzeugs ab (sowohl über die Zeit als auch über die Entfernung) und, mit abnehmender Ladung des Fahrzeugs, kann die Geschwindigkeit und andere betriebliche Funktionen des Fahrzeugs abnehmen (oder in ihrer Gesamtheit aufhören).
Die Ladestufe des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Aufnahme der Miete oder des Betriebs des Fahrzeugs durch den Fahrer ist nicht gewährleistet und variiert je nach Nutzung des Fahrzeugs.
Der Umfang des Ladungsverlustes während der Nutzung des Fahrzeugs ist nicht gewährleistet und variiert je nach Fahrzeug, Straßenzustand, Wetterbedingungen und anderen Faktoren.
Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, den Ladestand im Fahrzeug zu überprüfen und sicherzustellen, dass dieser ausreichend ist, bevor der Betrieb des Fahrzeugs aufgenommen wird.
Die Entfernung und/oder Zeit, die der Fahrer mit dem Fahrzeug zurücklegen kann, bevor es an Ladung verliert, ist nie garantiert.
Das Fahrzeug kann jederzeit während der Miete durch den Fahrer, auch vor Erreichen des vom Fahrer gewünschten Ziels, keine Batterieladung mehr haben und seinen Betrieb einstellen.
1.15 Aufladen des Fahrzeugs.
Wenn dem Fahrzeug während der Vermietung die Ladeleistung ausgeht, hat der Fahrer die Fahrt in Übereinstimmung mit allen Bestimmungen dieses Vertrages zu beenden. Alternativ kann der Fahrer das Fahrzeug nach eigenem Ermessen nur aufladen, indem er ein geeignetes, vom Hersteller zugelassenes Ladekabel in eine Steckdose steckt, die zu diesem Zweck rechtmäßig verwendet werden kann. Der Fahrer verpflichtet sich, alle Gesetze und Regeln in Bezug auf die Erhebung des Fahrzeugs einzuhalten, einschließlich aller staatlichen und lokalen Gesetze und aller öffentlichen und privaten Regeln und Vorschriften in Bezug auf das Gebiet und das Eigentum, in dem der Fahrer das Fahrzeug auflädt. Der Fahrer stimmt zu, dass er für alle Kosten, Gebühren, Auslagen, Strafen und Bußgelder im Zusammenhang mit der Erhebung des Fahrzeugs verantwortlich ist und dass ZISCH GmbH dem Fahrer diese nicht erstatten wird.
In Übereinstimmung mit Abschnitt 1.15 erklärt sich der Fahrer damit einverstanden, dass er für sämtliche Forderungen, Aufwendungen, Ansprüche, Schäden, Kosten, Strafen, u.ä., die aus dem unsachgemäßen Aufladen des Fahrzeugs entstehen, verantwortlich und haftbar ist. ZISCH GmbH und die mit ZISCH GmbH verbundenen Parteien (wie in Abschnitt 15 definiert) übernehmen – unbeschadet der Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz und der in Abschnitt 15 erwähnten Haftungsbestimmungen – keinerlei Haftung für Schäden, die aus dem unsachgemäßen Aufladen entstehen.
1.16 Anforderungen an mobile Geräte und aktive Internetverbindung.
Wenn nichts anderes schriftlich verlangt wird, um Dienste mit der App zu aktivieren, müssen Sie ein Smartphone oder ein anderes (mobiles) Gerät verwenden, das die technischen Anforderungen für die App erfüllt und mit dieser kompatibel ist. Bestimmte Funktionen der App, z. B. die Möglichkeit der Registrierung, das Freischalten, Mieten und Beenden des Fahrzeugs, setzen voraus, dass die App über eine aktive Netzwerkverbindung verfügt. Sie sind für die Verfügbarkeit und die Kosten Ihrer mobilen Datenkommunikationsdienste verantwortlich. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass Ihr Mobilgerät über eine ausreichende Batteriekapazität verfügt. ZISCH GmbH ist nicht dafür verwantwortlich, wenn Sie die Miete des Fahrzeugs aufgrund einer verlorenen oder unterbrochenen Netzwerkverbindung, einer Fehlfunktion des Mobilgeräts oder eines leeren Akkus nicht entsperren, nutzen oder beenden können. Sie bleiben verantwortlich und ZISCH GmbH kann Ihnen alle Kosten (einschließlich Mietgebühren) in Rechnung stellen, die bis zum Ende der Fahrt anfallen.
2. ZAHLUNGEN UND GEBÜHREN.
2.1 Preise.
Der Fahrer kann das Fahrzeug auf einer Pay-per-Ride Basis, oder gemäß den in der mobilen Applikation (App) von ZISCH GmbH beschriebenen Preisen, nutzen. In der Regel unterliegen die Gebühren und andere Kosten den geltenden Steuern und anderen Abgaben der lokalen Regierung, welche von ZISCH GmbH erhoben und eingezogen werden können. ZISCH GmbH belastet den Fahrer (per Kredit- oder Debitkarte oder durch eine andere vereinbarte Zahlungsmethode) mit dem Betrag der in dieser Vereinbarung beschriebenen Gebühren.
2.2 Promo-Codes.
Promo-Codes (Rabatte) sind einmalige Angebote und können nur über die ZISCH GmbH App eingelöst werden. ZISCH GmbH behält sich das Recht vor, Rabatte jederzeit zu ändern oder zu stornieren. Die Rabatte sind auf jeweils einen pro Kunde und Konto begrenzt und dürfen nicht mit anderen Angeboten kombiniert werden. Rabatte sind nicht übertragbar und dürfen nicht weiterverkauft werden.
2.3 Maximale Mietzeit und Gebühren.
Die maximale Mietdauer beträgt 24 Stunden. Der Fahrer stimmt zu, dass er/sie die Fahrzeugmiete innerhalb von 24 Stunden nach der Anmietung eines Fahrzeugs deaktivieren wird. Der Fahrer kann dann erneut mieten. Der Fahrer stimmt zu, dass er/sie allein dafür verantwortlich ist sich der verstrichenen Zeit, im Zusammenhang mit dem rechtzeitigen Verriegeln des Fahrzeugs, bewusst zu sein. Die maximale Tagesgebühr beträgt CHF 505 und basiert auf einem Kalendertag. Nach der Rückgabe des Fahrzeugs wird dem Fahrer die kumulierte Mietgebühr oder die maximale Tagesgebühr in Rechnung gestellt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Fahrzeuge, die nicht innerhalb von 48 Stunden zurückgebracht (abgesperrt und Fahrt beendet) werden, gelten als verloren oder gestohlen und dem Fahrer kann bis zu CHF 800 in Rechnung gestellt, und ein Polizeibericht eingereicht, werden. ZISCH GmbH kann auch eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35 für Mieten über 24 Stunden berechnen, wenn das Fahrzeug nicht verloren geht oder gestohlen wird.
Die Mietzeit wird ab dem Zeitpunkt der Entriegelung des Fahrzeugs durch die App berechnet, bis der Fahrer durch die App die Bestätigung erhält, dass die Fahrt beendet wurde. Wenn Sie die Fahrt falsch beenden, kann dies dazu führen, dass die Fahrt nicht beendet wird. Wenn die Fahrt nicht ordnungsgemäß beendet wird, wird die Fahrt fortgesetzt und dem Fahrer werden weiterhin Kosten berechnet. Wenn Sie technische Probleme haben, eine Fahrt aus irgendeinem Grund zu beenden, sollten Sie dies Bird sofort über die mobile Applikation melden. Wenn Sie kein melden das ZISCH GmbH beim Beenden einer Fahrt Problem mit der, kann dies zu weiteren Kosten führen.
2.4 Gültige Kredit- oder Debitkarte.
Um für die Nutzung der ZISCH GmbH Services registriert zu werden, muss der Fahrer eine gültige Kredit- oder Debitkartennummer und ein Ablaufdatum angeben. Der Fahrer erklärt und versichert ZISCH GmbH, dass er/sie berechtigt ist, jede Kredit- oder Debitkarte zu verwenden, die er/sie ZISCH GmbH zur Verfügung stellt. Der Fahrer ermächtigt ZISCH GmbH, die Karte mit allen dem Fahrer entstehenden Gebühren zu belasten. Alle Gebühren unterliegen den geltenden Umsatzsteuern und anderen Abgaben der lokalen Regierung, die von ZISCH GmbH erhoben und eingezogen werden können. Wenn der Fahrer eine Belastung des Kredit- oder Debitkartenkontos anficht, muss er/sie sich innerhalb von 10 Werktagen ab Monatsende mit der angefochtenen Belastung an ZISCH GmbH wenden und ZISCH GmbH alle Fahrtinformationen zur Verfügung stellen, welche zur Identifizierung der angefochtenen Belastung erforderlich sind, wie z.B. das Datum der Fahrt und die ungefähren Start- und Endzeiten im Zusammenhang mit der angefochtenen Belastung. Der Fahrer verpflichtet sich, ZISCH GmbH unverzüglich über alle Änderungen im Zusammenhang mit der Karte zu informieren.
2.5 Abholgebühren.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug in einen gültigen Bereich zurückbringen (d.h. Sie deaktivieren das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück, einem abgeschlossenen oder anderweitig unzugänglichen Bereich) und verlangen, dass das Fahrzeug vom ZISCH GmbH Personal abgeholt wird, kann ZISCH GmbH nach eigenem Ermessen wählen, ob es Ihnen eine Abholgebühr von bis zu CHF 120 berechnet. Wenn ein Fahrzeug, auf das unter Ihrem Konto zugegriffen wird, ohne Vorankündigung verlassen wird, sind Sie für alle Fahrtkosten verantwortlich, bis das Fahrzeug zurückgebracht und deaktiviert wird, zuzüglich einer Servicegebühr (derzeit CHF 120) für die Rückgabe des Fahrzeugs. Die Preise unterliegen etwaigen Änderungen.
3. ZUSÄTZLICHE NUTZUNGSBEDINGUNGEN.
3.1 Sicherheitsüberprüfung.
Vor jeder Nutzung eines Fahrzeugs muss der Fahrer eine grundlegende Sicherheitsprüfung des Fahrzeugs durchführen, die auch die folgenden Punkte umfasst: (i) Tadellosigkeit der Räder; (ii) sicherer Betrieb aller Bremsen und Leuchten; (iii) guter Zustand des Rahmens; (iv) ausreichende Batterieladung; und (iv) Anzeichen von Schäden, ungewöhnlichem oder übermäßigem Verschleiß oder anderen offensichtlichen mechanischen Problemen/Wartungserfordernissen. Der Fahrer verpflichtet sich das Fahrzeug nicht zu benutzen, wenn es auffällige Mängel aufweist und den Kundendienst unverzüglich zu benachrichtigen, um ZISCH GmbH über etwaig auftretende Probleme zu informieren.
3.2 Verlorenes oder gestohlenes Fahrzeug.
Ein Fahrzeug kann als verloren oder gestohlen gelten, wenn (a) das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgegeben wird, (b) die GPS-Einheit des Fahrzeugs deaktiviert ist, (c) das Fahrzeug für mehr als zehn Minuten nach Beendigung einer Fahrt auf einem unzulässigem Privatgrundstück, in einem abgeschlossenen Bereich oder in einem anderen nicht-öffentlichen Bereich geparkt wird, (d) sich das Fahrzeug nach Beendigung der Miete mehr als 10 m bewegt und ZISCH GmbH glaubt, dass diese Bewegung nicht von einem anderen Fahrer oder einem autorisierten Dritten verursacht wurde, oder (e) andere Fakten und Umstände ZISCH GmbH, in seiner begründeten, gutgläubigen Beurteilung, nahelegen, dass ein Fahrzeug verloren gegangen ist oder gestohlen wurde. ZISC HGmbHp und Sie kommen überein, dass der letzte Fahrer eines Fahrzeugs für ein verlorenes oder gestohlenes Fahrzeug verantwortlich ist, sofern sich aus den Tatsachen und Umständen nichts anderes ergibt. Wenn ZISCH GmbH ein Fahrzeug für verloren oder gestohlen hält, ist ZISCH GmbH befugt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die ZISCH GmbH für angemessen hält (in Bezug auf den letzten Fahrer eines Fahrzeugs oder anderweitig), einschließlich (ohne Einschränkung) der Einholung von Rückerstattungen und anderen angemessenen Entschädigungen und Schadensersatzforderungen, sowie der Einreichung eines Polizeiberichts bei den lokalen Behörden. Der Fahrer stimmt zu, dass die vom Computer von ZISCH GmbH generierten Daten ein eindeutiger Beweis für die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs durch einen Fahrer darstellen. Der Fahrer verpflichtet sich ZISCH GmbH den Verlust oder den Diebstahl des Fahrzeugs unverzüglich oder so schnell wie möglich zu melden.
3.3 Helme; Sicherheit.
ZISCH GmbH empfiehlt allen Fahrern einen von Snell, CPSC, ANSI oder ASTM zugelassenen Helm zu tragen, welcher entsprechend den Anweisungen des Herstellers bemessen, montiert und befestigt wurde. ZISCH GmbH und alle anderen freigestellten Personen (definiert in Abschnitt 15) geben keine Zusicherung oder Garantie für die Qualitäts- oder Sicherheitsmerkmale eines Helmes und der Fahrer stimmt zu, dass keine der freigestellten Personen für Verletzungen des Fahrers bei der Nutzung eines der ZISCH GmbH Services haftet, unabhängig davon, ob der Fahrer zum Zeitpunkt der Verletzung einen Helm trägt oder nicht. Der Fahrer trägt alle Risiken, keinen Helm oder andere Schutzausrüstung zu tragen. Der Fahrer muss gegebenenfalls zusätzliche Sicherheits- oder Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung behandelt werden.
3.4 Fahrzeugrouten.
Der Fahrer stimmt zu, dass ZISCH GmbH keine Plätze zum Fahren von Fahrzeugen bereitstellt oder aufrechterhält, und dass ZISCH GmbH nicht garantiert, dass es immer einen sicheren Platz zum Fahren eines Fahrzeugs geben wird. Straßen, Gehwege, Fahrspuren und Fahrzeugwege können aufgrund von Wetter, Verkehr oder anderen Risiken gefährlich werden.
3.5 Einschränkungen bei der Fahrzeugvermietung.
Der Fahrer erklärt sich damit einverstanden, dass ZISCH GmbH kein Transportunternehmen ist. Alternative öffentliche und private Verkehrsmittel stehen der Allgemeinheit und dem Fahrer zur Verfügung, einschließlich öffentlicher Busse und Bahnen, Taxis und Fußgängerwege. ZISCH GmbH stellt Fahrzeuge nur als Bequemlichkeit zur Verfügung und die Anmietung ist nur für Personen bestimmt, die in der Lage und qualifiziert sind, ein Fahrzeug selbstständig zu betreiben und die allen Bedingungen dieser Vereinbarung zugestimmt haben.
3.6 Einschränkungen der Verfügbarkeit von ZISCH GmbH Services.
ZISCH GmbH ist bemüht, ZISCH GmbH Services 365 Tage im Jahr zur Verfügung zu stellen, garantiert aber nicht, dass die ZISCH GmbH Services jederzeit verfügbar sind, da unvorhergesehene Ereignisse oder andere Umstände ZISCH GmbH daran hindern könnten, ZISCH GmbH Services zu erbringen. Der Zugang zu den ZISCH GmbH Services hängt auch von der Verfügbarkeit der Fahrzeuge ab. ZISCH GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Garantie für die Verfügbarkeit eines der ZISCH GmbH Services oder die Verfügbarkeit eines Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Fahrer stimmt zu, dass ZISCH GmbH vom Fahrer jederzeit verlangen kann, dass dieser ein Fahrzeug zurückstellt.
3.7 Datenschutzerklärung
ZISCH GmbH verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung von ZISCH GmbH (Link). Sie stimmen zu und verstehen, dass ZISCH GmbH Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von ZISCH GmbH verarbeiten darf und dass Sie keine personenbezogenen Daten anderer Personen hochladen werden, es sei denn, Sie sind gesetzlich dazu berechtigt.
4. KÜNDIGUNG.
4.1 Kündigung durch ZISCH GmbH.
ZISCH GmbH kann jederzeit ohne Einverständnis des Fahrers, das Recht des Fahrers zur Nutzung der ZISCH GmbH Services, nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung oder Grund einseitig kündigen. Der Fahrer kann die Nutzung der ZISCH GmbH Services jederzeit beenden, vorausgesetzt, dass (i) keine Rückvergütung durch ZISCH GmbH erfolgt, (ii) die Laufzeit dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung fortgesetzt wird und (iii) dem Fahrer weiterhin alle anwendbaren zusätzlichen Gebühren in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verrechnet werden. Dieser Vertrag bleibt in Einklang mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach jeder Beendigung des Rechts des Fahrers, einen der ZISCH GmbH Services zu nutzen, in vollem Umfang in Kraft und wirksam, unabhängig davon, wie der Vertrag gekündigt wird.
5.1 Vertraulichkeit von Informationen; Datenschutzrichtlinien.
Sie verstehen und erklären sich damit einverstanden, dass alle personenbezogenen Daten, die von ZISCH GmbH gespeichert werden und sich auf den Fahrer beziehen, einschließlich aller Namen, Adressen, Telefonnummern, E- Mail-Adressen, Passwörter, Zahlungsinformationen und anderer Informationen, von ZISCH GmbH in Übereinstimmung mit seinen Datenschutzrichtlinien unter https://www.bird.co/privacy/ gespeichert werden.
6. Lizenz für Bild und Ähnliches.
Als wertvolle Gegenleistung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt wird, erklären Sie hiermit – soweit gesetzlich zulässig – wissentlich, freiwillig und unwiderruflich, dass Sie: (1) ZISCH GmbH und seinen verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern, Ihre uneingeschränkte und bedingungslose Zustimmung geben, Ihr Aussehen und Ihre Stimme in Fotos, Videos und anderen Aufzeichnungen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der ZISCH GmbH Services auf allen Websites und für alle Presse-, Werbe-, Marketing-, PR- und anderen kommerziellen Zwecke, einschließlich aller Formate und Medien, ob bereits bekannt oder später entwickelt, weltweit und auf unbegrenzte Zeit, zu verwenden; (2) ZISCH GmbH und seinen verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern (a) das Recht einzuräumen jederzeit und von Zeit zu Zeit Ihr Aussehen und Ihre Stimme im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung der ZISCH GmbH Services zu fotografieren, zu filmen und anderweitig aufzuzeichnen, (b) alle Rechte, Urheberrechte, und Ansprüche und Interessen an den Ergebnissen solcher Fotos, Videos und anderer Aufnahmen, als Auftragswerk für urheberrechtliche Zwecke, zu übertragen und (c) das Recht zur Nutzung, Vervielfältigung Ausstellung, Verbreitung, Übertragung, Veränderung und Verwertung solcher Fotos, Videos und anderer Aufzeichnungen oder Teile davon, sowie aller damit verbundenen Merchandising-, Werbe- und PR- Aktivitäten, jederzeit und nach eigenem Ermessen, zu übertragen; und (3) alle freigestellten Personen von allen Ansprüchen (definiert in Abschnitt 15), die als Resultat einer Verleumdung, Ehrenbeleidigung, Verletzung der Privatsphäre oder des Öffentlichkeitsrechts, einer Verletzung des Urheberrechts oder einer Verletzung eines von Ihnen nach diesem Absatz gewährten Rechts, haben oder haben können, freizustellen, zu entlasten und auf diese Rechte zu verzichten.
7. Hinweis.
Sie können ZISCH GmbH per E-Mail an info@e-zisch.ch oder per Post an ZISCH GmbH, Auenstrasse 6, 8600 Dübendorf kontaktieren.
8. Rechtswahl; Streitbeilegung.
Diese Vereinbarung unterliegt Schweizerischem Recht und muss in Übereinstimmung mit diesem, jedoch mit Ausnahme der Bestimmungen über Normenkollision, ausgelegt und durchgesetzt werden. Für jeden Streitfall bezüglich dieser Vereinbarung gilt: (i) Die obsiegende Partei hat Anspruch auf ihre Kosten, Auslagen und angemessenen Anwaltsgebühren (sei es im Gerichtsverfahren erster Instanz, in der Berufung oder anderweitig), die bei der Beilegung oder Vergleichung der Streitigkeit anfallen, zusätzlich zu allen anderen Schadenersatzforderungen oder Vergütungen, auf die die Partei Anspruch hat. (ii) Jede Partei erklärt sich mit der Zuständigkeit der Gerichte in der Schweiz einverstanden und stimmt außerdem zu, dass diese Gerichte für jede Partei eine persönliche Zuständigkeit begründen; (iii) Der örtliche Gerichtsstand muss in Zürich, Schweiz liegen.
9. Verbindliches Schiedsverfahren und Verzicht auf Sammelklagen
BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH – ER KANN IHRE GESETZLICHEN RECHTE ERHEBLICH BEEINTRÄCHTIGEN, EINSCHLIESSLICH IHRES RECHTS, EINE KLAGE VOR GERICHT EINZUREICHEN.
SIE VERSTEHEN UND STIMMEN ZU, DASS BIRD NICHT PARTEI DIESER VEREINBARUNG IST, UND ALLE ANSPRÜCHE, DIE IN DIESEM ABSCHNITT 9 VORGELEGT WERDEN, MÜSSEN DIREKT UND NUR, ZU ZISCH GmbH GEBRACHT WERDEN.
9.1 Anfängliche Streitbeilegung
Der Fahrer Support ist über die App verfügbar, um alle Bedenken zu klären, die Sie in Bezug auf Ihre Nutzung eines Fahrzeugs und/oder diese Vereinbarung haben könnten. Die Parteien werden sich im Rahmen dieses Unterstützungsprozesses nach besten Kräften bemühen, alle Streitigkeiten, Ansprüche, Fragen oder Meinungsverschiedenheiten beizulegen und in gutem Glauben Verhandlungen zu führen, die auch Voraussetzung für die Einleitung eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens durch eine Partei sind.
9.2 Verbindliches Schiedsverfahren
Erzielen die Parteien im Zuge des Support Prozesses und soweit diese Klausel von einer der Parteien nach schweizerischem Recht durchsetzbar ist, keine Einigung, so kann jede Partei, unter den nachstehend dargelegten Bedingungen, ein bindendes Schiedsverfahren als einziges Mittel zur Klärung von Ansprüchen einleiten. Insbesondere werden alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung und Miete eine Fahrzeugs, dieser Vereinbarung und den Beziehungen der Parteien zueinander ergeben, durch ein bindendes Schiedsverfahren, welches von der Zürcher Handelskammer, oder alternativ einem gemeinsam vereinbarten Schiedsrichter oder einer Schlichtungsstelle, verwaltet wird, oder der gemeinsam vereinbarten Schlichtungsstelle, geltenden kommerziellen Schiedsgerichtsregeln, endgültig geregelt, mit Ausnahme von Bestimmungen oder Verfahren welche etwaige Sammelklagen zulassen und diese regeln.
Der Schiedsrichter, und kein Bundes-, Kantons- oder Bezirksgericht und keine Behörde, ist alleinig dazu befugt, sämtliche Streitigkeiten beizulegen, die sich aus der Auslegung, Anwendbarkeit, Durchsetzbarkeit oder Entstehung dieser Vereinbarung ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Behauptung, dass diese Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar ist, oder ob ein Anspruch Gegenstand eines Schiedsverfahrens ist. Der Schiedsrichter ist befugt alle Rechtsbehelfe zu gewähren, die vor einem Gericht nach Gesetz oder Billigkeit möglich wären. Der Schiedsspruch des Schiedsrichters ist schriftlich niederzulegen und für die Parteien verbindlich und kann vor jedem zuständigen Gericht als Urteil eingetragen werden.
Soweit die Anmeldegebühr für das Schiedsverfahren die Kosten für die Einreichung einer Klage übersteigt, übernimmt ZISCH GmbH die zusätzlichen Kosten. Die Schiedsgerichtsordnung erlaubt es Ihnen auch, in bestimmten Fällen die Anwaltskosten erstattet zu bekommen. Die Parteien verstehen, dass sie ohne diese zwingende Bestimmung das Recht hätten, vor Gericht zu klagen zu führen. Sie verstehen ferner, dass in einigen Fällen die Schiedsgerichtskosten die Prozesskosten übersteigen könnten und das Recht auf Aufdeckung im Schiedsverfahren stärker eingeschränkt sein kann als im Gerichtsverfahren.
9.3 Ort
Das Schiedsverfahren findet in Zürich, Schweiz oder an einem gemeinsam vereinbarten Ort statt.
9.4 Verzicht auf Sammelklagen
Soweit diese Klausel, von einer der Parteien, nach schweizerischem Recht durchsetzbar ist, vereinbaren die Parteien ferner, dass ein Schiedsverfahren nur in ihrer Eigenschaft als Einzelpersonen und nicht als Sammelklage oder als andere kollektive Klagen durchgeführt wird und die Parteien verzichten ausdrücklich auf ihr Recht, eine Sammelklage einzureichen oder dem Rechtsstreit auf kollektiver Basis nachzugehen. SIE UND ZISCH GmbH STIMMEN ZU, DASS SIE JEWEILS NUR INDIVIDUELL, UND NICHT ALS KLÄGER ODER MITGLIED EINER ANGEBLICHEN SAMMELKLAGE ODER ANDEREM KOLLEKTIVEN, REPRÄSENTATIVEN VORGEHEN, ANSPRÜCHE GEGEN DIE ANDERE PARTEI GELTEND MACHEN KÖNNEN. Stellt ein Gericht oder Schiedsrichter fest, dass der in diesem Absatz dargelegte Verzicht auf die Sammelklage aus irgendeinem Grund nichtig oder nicht durchsetzbar ist oder, dass ein Schiedsverfahren auf Basis einer Sammelklage fortgesetzt werden kann, so gilt die vorstehend genannte Schiedsklausel in ihrer Gesamtheit als nichtig und die Parteien gelten als nicht bereit, Streitigkeiten zu schlichten.
9.5 Rechtsstreitigkeiten über geistiges Eigentum und gerichtliche Ansprüche
Ungeachtet der Entscheidung der Parteien, alle Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren beizulegen, kann jede Partei beim Bundesgericht oder Kantonsgericht Klage erheben, um ihre Rechte an geistigem Eigentum zu schützen (“Rechte an geistigem Eigentum” bezeichnet Patente, Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse, nicht jedoch Datenschutz- oder Publizitätsrechte). Jede Partei kann auch vor einem Gericht für geringfügige Streitigkeiten oder Ansprüche, im Rahmen der Zuständigkeit dieses Gerichts, Rechtsschutz suchen.
9.6 Opting-Out Recht
Sie haben das Recht, die oben genannten Bestimmungen des Schiedsgerichtsverfahrens und des Verzichts auf Sammelklagen zu verweigern und somit nicht an diese gebunden zu sein, indem Sie eine schriftliche Mitteilung über Ihre Entscheidung ihr Opting-out Recht in Anspruch zu nehmen, an die folgende Adresse senden: ZISCH GmbH, Auengasse 6, 8600 Dübendorf. Die Mitteilung muss innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten der Vereinbarung oder Ihrer ersten Nutzung der ZISCH GmbH Services erfolgen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt, andernfalls sind Sie verpflichtet, Streitigkeiten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Absätze zu schlichten, soweit diese Möglichkeit von einer der Parteien nach österreichischem Recht durchsetzbar ist. Wenn Sie sich gegen diese Schiedsgerichtsbestimmungen entscheiden, ist ZISCH GmbH auch nicht an diese gebunden.
9.7 Änderungen an diesem Abschnitt
ZISCH GmbH wird Sie über alle Änderungen in diesem Abschnitt vorher schriftlich informieren. Änderungen werden erst nach vorheriger schriftlicher Mitteilung wirksam und gelten nur für zukünftige Ansprüche, die nach Ablauf der Kündigungsfrist entstehen.
Für alle Streitigkeiten, die nicht dem Schiedsverfahren unterliegen, erklären Sie und ZISCH GmbH sich damit einverstanden, sich der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstandes der Bundes- und Kantonsgerichte in Zürich, Schweiz zu unterwerfen. Ferner stimmen Sie der Klagezustellung per Briefpost zu und verzichten auf jegliche anderweitig verfügbaren Gerichtsstände und Verhandlungsorte.
10. Verzicht und Teilnichtigkeit.
Jeder Verzicht stellt nur in Bezug auf die darin beschriebene spezifische Sachlage einen Verzicht dar und begründet keinen Verzicht in Bezug auf eine andere Verletzung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung. Eine Verzögerung oder Unterlassung seitens ZISCH GmbH bei der Ausübung eines Rechtes aus dieser Vereinbarung, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind unabhängig und voneinander trennbar, und keine Bestimmung darf dadurch beeinträchtigt, ungültig oder nicht durchsetzbar gemacht werden, dass aus irgendeinem Grund eine oder mehrere Andere ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein könnte/n.
11. Kumulative Rechtsmittel.
Alle Rechte und Rechtsbehelfe, welche im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden oder auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird, sind kumulativ und nicht exklusiv, und der Rückgriff auf Eines, schließt die Verfügbarkeit oder Anwendbarkeit eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfes, das gesetzlich vorgesehen ist, nicht aus.
12. Endgültige Vereinbarung; Änderung durch ZISCH GmbH.
Diese Vereinbarung enthält die vollständige, endgültige und exklusive Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, welche sich auf diesen Gegenstand beziehen. ZISCH GmbH kann diese Vereinbarung jederzeit, von Zeit zu Zeit und ohne Zustimmung des Fahrers nach eigenem Ermessen einseitig ergänzen, modifizieren oder abändern. Durch die weitere Nutzung eines der ZISCH GmbH Services nach einer Ergänzung, Modifikation oder Änderung erklärt sich der Fahrer damit einverstanden, an alle diese Ergänzungen, Modifikationen und Änderungen gebunden zu sein. Der Fahrer muss diese Vereinbarung regelmäßig sorgfältig überprüfen, um das Wissen über alle Ergänzungen, Modifikationen und Änderungen zu erhalten. Wann immer eine Änderung an dieser Vereinbarung vorgenommen wird, wird ZISCH GmbH eine Benachrichtigung auf der Website veröffentlichen. Die auf der Website oder der ZISCH GmbH App angegebenen Preise ersetzen alle in dieser Vereinbarung festgelegten Preisangaben.
13. Vertragsinterpretation.
Die Überschriften in dieser Vereinbarung haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung. “Oder” ist nicht ausschließlich in seiner Bedeutung. “Einschließlich” bedeutet “einschließlich, aber nicht beschränkt auf.” Sofern der Kontext es nicht anders erfordert, müssen Wörter im Singular oder im Plural jeweils den Singular oder das Plural enthalten. Alle Pronomen beinhalten die männlichen, weiblichen und neutralen Pronomenformen.
14. Freiwillige Ausführung dieser Vereinbarung.
Diese Vereinbarung wird freiwillig, mit Überlegung und ohne Zwang oder unangemessenen Einfluss seitens oder im Namen von ZISCH GmbH abgeschlossen. Der Nutzer erklärt, dass er (a) diese Vereinbarung gelesen hat; (b) die Bedingungen und Folgen dieser Vereinbarung, einschließlich der darin enthaltenen Veröffentlichungen, versteht; und (c) sich der rechtlichen und verbindlichen Wirkung dieser Vereinbarung voll bewusst ist.
15. FREIGABEN; HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE; RISIKOÜBERNAHME
Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste von ZISCH GmbH, der Verwendung der Fahrzeuge und anderer Ausrüstung sowie zugehöriger Informationen verpflichtet sich der Fahrer, ZISCH GmbH und alle Eigentümer, Manager, verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Auftragnehmer, leitende Angestellte, Direktoren, Anteilseigner, Bevollmächtigte, Vertreter, Nachfolger, Abtretungsempfänger von ZISCH GmbH sowie jeden Sponsor der Dienste von ZISCH GmbH und alle Eigentümer, Manager, verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Auftragnehmer, leitende Angestellte, Direktoren, Anteilseigner, Bevollmächtigte, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger der Sponsoren (sämtliche zuvor genannte Personen nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „die mit ZISCH GmbH verbundenen Parteien“), Bird and andere Serviceanbieter mit denen ZISCH GmbH in einem vertraglichen Verhältnis steht für sämtliche vom Fahrer verursachten Schäden und Ansprüche vollständig schad- und klaglos zu halten. Der Fahrer haftet gegenüber ZISCH GmbH und den mit ZISCH GmbH verbundenen Parteien weiters für sämtliche von ihm verursachten Schäden oder Ansprüche Dritter, und hält ZISCH GmbH und die mit ZISCH GmbH verbundenen Parteien für sämtliche Ansprüche Dritter gänzlich schad- und klaglos.
Die Nutzung der Dienste von ZISCH GmbH, von Fahrzeugen oder zugehöriger Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Dienste von ZISCH GmbH, von Fahrzeugen oder zugehöriger Ausrüstung werden “wie besehen” und “wie verfügbar” zur Verfügung gestellt. Der Fahrer hat sich vom einwandfreien Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung vor Inbetriebnahme zu überzeugen und nutzt diese auf eigene Gefahr.
Der Fahrer nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung der Dienste von ZISCH GmbH, das Fahrzeug und der zugehörigen Ausrüstung mit offensichtlichen und weniger offensichtlichen Gefahren verbunden ist, die zu Schäden an der Gesundheit oder dem Leben des Fahrers und anderer Personen sowie zu Sachschäden führen können und dass solche Risiken und Gefahren nicht immer vorhersehbar oder vermeidbar sind. Zu den Risiken und Gefahren gehören unter anderem:
Fahrzeuge und andere Objekte;
Fußgänger;
Verkehr;
Fehlfunktionen des Fahrzeuges oder seiner Bauteile;
Straßenverhältnisse;
Witterungsbedingungen;
Nichteinhaltung der anwendbaren Gesetze über die Nutzung und/oder den Betrieb des Fahrzeugs gemäß Abschnitt 1.7;
die Begehung einer der in Abschnitt 1.8 aufgeführten verbotenen Handlungen;
Unterlassen der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung gemäß Abschnitt 3.1;
Nichttragen eines Helmes, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Fahrer ist für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs selbst verantwortlich und die Nutzung der Dienste von ZISCH GmbH und der Betrieb der Fahrzeuge erfolgen auf eigenes Risiko des Fahrers. ZISCH GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausschließlich für von ZISCH GmbH oder ZISCH GmbHs Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
ZISCH GmbH haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das sind besonders jene Pflichten, die Vereinbarung ZISCH GmbH nach ihrem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbeschränkungen lassen die Haftung für die schuldhafte Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie Ansprüche aus arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
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ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG DES FAHRERS
Ich bestätige, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Abschnitt 15 Veröffentlichungen; Haftungsausschlüsse; Risikoübernahme gelesen und ausdrücklich akzeptiert habe, und ich erkenne an, dass dieser Abschnitt meine gesetzlichen Rechte und Rechtsbehelfe einschränkt. Ich beabsichtige, dass meine Zustimmung zu dieser Vereinbarung eine vollständige und bedingungslose Freistellung von jeglicher Haftung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen darstellt. Ich erkläre und bestätige, dass ich mit dem Betrieb des Fahrzeugs vertraut bin und über eine angemessene Kompetenz und körperliche Verfassung verfüge, um das Fahrzeug zu fahren.
Ich bestätige, dass ich der Fahrer bin, 18 Jahre alt oder älter bin, einen Helm tragen werde, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, ich alle Verkehrsvorschriften befolgen werde, ich auf eigene Gefahr fahren werde und ich die in dieser Vereinbarung festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und ausdrücklich akzeptiert habe.